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Elektrowerkzeuge: Saugen & Sonstiges



Saugen:
Festool CLEANTEX CTL 36 E SD










Starmix IS ARD-1225 EWS













Record Power AC300












Sonstige:


Bühnen HB 220 Klebepistole










4 Kommentare:

  1. Hallo Micha, das vorgestellte Absaugmobil CTL 36E würde ich bei Holzschleifarbeiten nicht
    in der Werkstatt benutzen.
    Der Abscheidungsgrad ist schlecht und für Holzstäube wegen bestehender krebserregender Gefahr nicht geeignet.

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    1. Wie kommst Du zu dieser Behauptung?
      Sie ist schlicht und ergreifend falsch.

      Grüße
      Michael

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    2. Hallo Michael, aus deiner Entgegnung muß ich entnehmen, daß du dich mit Absaugungen von Holzstaub nicht umfassend oder garnicht beschäftig hast.
      Auf Grund eines derartigen Hinweises hätte ich mich tiefgründig mit dem Problem Holzstaub
      und hier im speziellen mit den Technischen Regeln Gefahrstoffe 905 (TRGS 905) befaßt.
      Danach sind Eichen- und Buchenstäube gemäß Einordnung Kat. 1 nachgewiesen krebserregend.
      Andere Holzstäube sind in die Kat. 3 mit möglicher kanzerogener Wirkung eingeordnet.
      Holzstäube, die beim Sägen, Fräsen, Hobeln, Bohren und vor allem beim Schleifen entstehen, werden nach der EN 60335-2-69 mindestens in die Staubklasse M eingeordnet.
      Festool hat bereits 2001/2002 im Katalog bei dem Saugmobil CT (heute CTL) auf die Nichtverwendung bei gesundheitsgefährdenden Stäuben explizit hingewiesen.
      Auch kann man im Internet unter "Staubklasse-Festool" und auch in den Betriebsanleitungen der Mobile CTL und CTM die Einsatzbedingungen und dazugehörigen Vorschriften nachlesen.
      Fazit ist, daß das Absaugen von Holzstäuben grundsätzlich mit dem CTL zu vermeiden ist.
      Ich selbst verwende auch, aber äußert selten, den Sauger CTL MIDI für schnelle Arbeiten.
      Der Einsatz der Absaugmobile CTM für Staubklasse M in einem Raum ohne ausreichende Belüftung ist gemäß Herstellervorschrift auszuschließen.
      Die Bauartprüfung des Mobils CTM nach Norm EN 60335-2-69 mit Zulassung für Staubklasse M gilt für Stäube mit AGW größer als 0,1 mg/qm und Holzstäube.
      Solltest du immer noch nicht von meinen Darlegungen überzeugt sein, dann bitte wende dich an Wendlingen, Herr Dr. Steimel wird dich ausreichend informieren.
      Mein kleiner Hinweis, keine Behauptung, sollte dazu dienen, Schaden von dir und deinen Lesern abzuwenden.
      Ich weiß wovon ich hier schreibe.
      Und noch einen Hinweis zum Einsatz des Saugers CTM beim Abschleifen von Altanstrichen.
      Gerade hier werden Gase freigesetzt, die überhaupt nicht herausgefiltert werden können und besonders bei PUR- und EP-Anstrichen sowie Lasuren äußert gefährlich sind.
      Hier gilt nur, raus aus der Hobbywerkstatt und ins Freie.
      Ich selbst bin nicht erst 5, sondern schon 15 Jahre Festo-Fan. Außerdem habe ich in meiner 45jährigen Berufstätigkeit sehr viel mit Lüftungen und Gefahrenstoffen zu tun gehabt.
      Ich hoffe, das dieser Kommentar eine Klarstellung im Blog bewirkt, denn dein Wissenstand zum Sachverhalt ist unter Gebrauch deiner Formulierung, so leid wie es mir tut, "schlicht und ergreifend falsch".
      Abschließend wünsche ich dir und deinem Blog weiterhin viel Erfolg.
      MfG

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    3. Hallo Anonym,

      interessante Sachen hast Du da zusammenkopiert.
      Ich habe mich schon öfters mit der Thematik befasst, da diese u.a. auch in Foren öfters hochgeschaukelt wird und eine Menge Unsicherheit entsteht.
      Das Hartholzstäube in hohen Mengen über langen Zeitraum gesundheitsschädlich sind, ist unbestritten.
      Dies besagt ja auch die angeführte EN Richtlinie.
      Ich habe jetzt nicht die Lust einen langen Kommentar zu verfassen, da wie ich sehe, Du des googlens ja mächtig bist. Wie Du selbst oben angeführt und auch eine Quelle z.B. bei Festool erwähnt hast, welche die Staubklassen beschreibt, kannst Du dort lesen, dass ein CTM (um mal bei Festool zu bleiben) für Hartholzstäube ausreichend und zugelassen ist. Die EN richtet sich aber nur an Gewerbetreibende, diese müssen ein CTM Sauger verwenden. Im Privatbereich wird dies aber nicht vorgeschrieben und ein CTL reicht völlig aus, da beide Geräte bis auf die Volumenstromwarnung baugleich und ÜBER DIE GLEICHEN HAUPTFILTER VERFÜGEN und somit die gleichen Filtereigenschaften mitbringen.
      Aufgrund dieser Tatsachen braucht man auch gar nicht weiter zu diskutieren.
      Falls Du da noch Fragen, speziell zu den verwendeten Filtern hast, hilft Dir ein Anwendungsberater sicher weiter und wird Deine Bedenken zerstreuen.

      Grüße
      Michael

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